KfW-40-Aktion: 10 Jahre null Energie – keine Verbrauchskosten für Heizung und Warmwasser!*

„Werden auch Sie Teil der Bewegung für nachhaltiges und effizientes Bauen. Mit einem Haus vom Bundesverband Haus der Handwerker e.V. profitieren Sie nicht nur von einer zukunftsorientierten Bauweise, sondern auch von einem hohen Maß an Energieeffizienz.

In Zeiten stetig steigender Energiekosten setzen Sie somit ein Zeichen für den Umweltschutz und sparen dabei noch bares Geld.“

  1. Keine Energiekosten: Durch den Erwerb eines KfW 40-Hauses erhalten Sie eine Heizungsanlage, die sehr effizient ist. Infolgedessen sparen Sie jahrelang erhebliche Summen an Energiekosten. Die ersten 10 Jahre entstehen Ihnen keine Verbrauchskosten für Heizung und Warmwasser*.

     

  2. Nachhaltigkeit: Ein KfW-40-Haus ist äußerst energieeffizient und damit umweltfreundlicher als andere Häuser. Durch den Kauf eines solchen Hauses leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

     

  3. Wertsteigerung: Ein KfW-40-Haus ist aufgrund seiner Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sehr gefragt. Dadurch steigt der Wert des Hauses langfristig an, was sich in einem höheren Verkaufspreis widerspiegeln kann.

     

  4. Gesundes Wohnklima: KfW-40-Häuser sind aufgrund ihrer effektiven Wärmedämmung undLüftungssysteme sehr gut belüftet und isoliert. Dadurch wird ein gesundes und angenehmes Wohnklima geschaffen.

     

  5. Zinsvergünstigungen: Bei der Finanzierung eines KfW-40-Hauses können Sie von zinsvergünstigten Krediten der KfW-Bank profitieren.

Wenn Sie dem Bundesverband Haus der Handwerker e.V. beitreten und bis zum 31.12.2023 den Auftrag zur Vermittlung von Werkverträgen für ein KFW-40-Haus beauftragen, werden wir Ihnen die Verbrauchskosten für Heizung und Warmwasserbereitung für 10 Jahre erstatten*.

Die Gutschrift erhalten Sie nach Abschluss der finalen Ausführungsplanung und Übergabe der einzelnen Werkverträge. Diese Aktion ist befristet und nur in Verbindung mit KFW – 40, Wärmepumpe, Lüftungsanlage und Photovoltaik-Paket (L) gültig!

*Maßgeblich für die angenommene Strommenge ist der vorausberechnete Energieverbrauch (Endenergiebedarf) für die Heizung und die Warmwasserbereitung gemäß Energiebedarfsberechnung für das geplante Objekt. Dieser Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung in kWh wird zu Beginn des 10-jährigen-Aktionszeitraums mit dem aktuellen Strompreis in kWh multipliziert. Der berücksichtigungsfähige Strompreis beläuft sich auf max. 40 Cent/kWh (einschl. 19 % MwSt.).