KfW-Förderung: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)
Mit der neuen Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ möchten Bundesregierung und KfW den Bau energieeffizienter und nachhaltiger Gebäude fördern.
Für Sie bedeutet das:
- Förderkredit ab 0,17 % effektiver Jahreszins für Neubau und Erstkauf
- bis zu 150.000 Euro je Wohnung
- für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Es gibt zwei Förderstufen:
Klimafreundliches Wohngebäude
Für diese Förderstufe gelten folgende Voraussetzungen:
- Effizienzhaus-Stufe 40.
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstoßen, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden.
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt.
- Planung und Prüfung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz.
Klimafreundliches Wohngebäude | QNG
Für diese Förderstufe gelten folgende Voraussetzungen:
- Effizienzhaus-Stufe 40.
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat.
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt.
- Planung und Prüfung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Website der KfW.