KfW-Förderung: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) 

Mit der neuen Förderung „Klima­freundlicher Neubau – Wohn­gebäude (297, 298)“ möchten Bundesregierung und KfW den Bau energieeffizienter und nachhaltiger Gebäude fördern.

Für Sie bedeutet das: 

  • Förderkredit ab 0,17 % effektiver Jahreszins für Neubau und Erstkauf
  • bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Es gibt zwei Förderstufen:

Klimafreundliches Wohngebäude

Für diese Förder­stufe gelten folgende Voraussetzungen:

  • Effizienz­haus-Stufe 40.
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstoßen, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden.
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt.
  • Planung und Prüfung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz.

Klimafreundliches Wohngebäude | QNG

Für diese Förder­stufe gelten folgende Voraussetzungen:

    • Effizienz­haus-Stufe 40.
    • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat.
    • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt.
    • Planung und Prüfung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz.

    Mehr Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Website der KfW.