Der Bundesverband Haus der Handwerker e.V. legt beim Bau Ihres Traumhauses größten Wert auf Transparenz und Sicherheit. Aus diesem Grund gehört die baubegleitende Immobilienprüfung durch die DEKRA bei uns zum Standard.
Bauen ohne Bauträgerrisiko – das ist einer der vielen Vorteile, die Sie genießen, wenn Sie Ihr Eigenheim mit dem Bundesverband Haus der Handwerker e.V. bauen. Aber auch die Themen Sicherheit und Transparenz haben für uns in jeder Planungs- und Bauphase einen hohen Stellenwert.
Aus diesem Grund sorgen auf Ihrer Baustelle gleich zwei unabhängige Instanzen dafür, dass eventuelle Mängel schnell aufgedeckt werden – oder erst gar nicht entstehen: Zum einen ist dafür Ihr sachverständiger Bauleiter zuständig, der ebenfalls Mitglied im Bundesverband Haus der Handwerker e.V. ist. Ihr Bauleiter ist keinem Bauträger oder Generalunternehmer gegenüber verantwortlich, sondern handelt direkt in Ihrem Auftrag. Er ist neutral – und achtet unter anderem auch darauf, dass Sie nur die Arbeiten bezahlen, die auf Ihrer Baustelle auch tatsächlich geleistet wurden.
DEKRA-Experte prüft Ihr Bauvorhaben
Zum anderen setzen wir bei all unseren Bauvorhaben auf eine baubegleitende Immobilienprüfung durch die DEKRA. Bei der Inspektion prüft der unabhängige Sachverständige der DEKRA stichprobenartig das gesamte Objekt in verschiedenen Bauphasen. Die DEKRA-Experten kontrollieren, ob die ausgeführten Arbeiten die anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Dabei wird jeder Einzelvorgang der Überprüfung ausführlich dokumentiert und somit ein einheitlich hoher Qualitätsstandard garantiert. Unserem Transparenz-Versprechen werden wir zudem dadurch gerecht, dass Sie die DEKRA-Protokolle nach der Begehung zur Verfügung gestellt bekommen. Das ist ein wesentlicher Vorteil, da unser Wettbewerb diese Einsicht in der Regel nicht gewährt.
Entspricht Ihr Eigenheim nach Abschluss der Bauarbeiten allen Anforderungen, erhalten Sie nach der Übergabe Ihres Hauses ein Zertifikat, das Ihnen die Qualität der Bauleistung bescheinigt.
DEKRA-Immobilienprüfung: Prüfinhalte
Wie läuft die baubegleitende Immobilienprüfung durch die DEKRA genau ab? Bei einem Haus mit Keller sind sechs DEKRA-Begehungen während der Bauphase im Grundpreis enthalten, bei einem Haus ohne Keller fünf.
Die DEKRA-Begehungen finden in den wichtigsten Bauphasen nach Fertigstellung der folgenden Gewerke statt:
- Bodenplatte: Zustandsprüfung der Baugrube und Bodenplatte vor dem Betonieren, insbesondere bei wasserundurchlässiger Bauweise gemäß DIN 18195 bzw. WU-Richtlinie des DAfStb.
- Keller: Zustandsprüfung von Dränanlagen, Außenwandabdichtungen (erdberührte Bereiche) vor Verfüllen der Baugrube an Kellerwänden/-decken und Treppen; bei wasserundurchlässigem Keller gemäß DIN 18195 bzw. WU-Richtlinie des DAfStb: Sichtprüfung des Abdichtungssystems.
- Rohbau: Zustandsprüfung der Innen-/Außenwände, Geschossdecken, Treppen, Dachkonstruktion, Dachabdichtung und Fenster/Außentüren.
- Haustechnik Rohinstallation: Zustandsprüfung der Leitungstrassen von Elektro-, Heizungs-, Sanitär- und Lüftungs-Rohinstallation vor Ausführung der Innenwandputz- und Estricharbeiten.
- Erweiterter Ausbau: Zustandsprüfung der Trockenbauarbeiten (Luftabdichtungen), Estricharbeiten und des Innenwandputzes.
- Nach Baufertigstellung: Zustandsprüfung der Innentüren, Schlosserarbeiten, Bodenbelags- und Fliesenarbeiten, Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten, Sichtmauerwerk- und Sichtbetonoberflächen, des Außenwandputzes sowie die Zustandsprüfung der Leitungstrassen von Elektro-, Heizungs-, Sanitär- und Lüftungs-Fertiginstallation.
Der DEKRA-Sachverständige steht Ihnen als Bauherr im Rahmen der vereinbarten Ortstermine beratend zur Seite. Der Prüftermin dauert bis zu zwei Stunden und beinhaltet eine für diesen Zeitrahmen angemessene stichprobenartige, zerlegungs- und zerstörungsfreie Sichtprüfung der ausgeführten Bauarbeiten/Gewerke. Zudem wird der bereits erwähnte ausführliche schriftliche Bericht mit Fotodokumentation erstellt.