Nach dem Förderstopp im Januar 2022 können ab dem 20. April 2022 wieder Anträge für den Neubau energieeffizienter Gebäude bei der KfW-Bank gestellt werden – allerdings mit neuen Konditionen.

Als im Januar 2022 das KfW-Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ vorläufig gestoppt wurde, sorgte dies bei allen Beteiligten für viel Unmut – und vor allem auch Verunsicherung. Inzwischen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Förderprogramm überarbeitet und die Konditionen – wie angekündigt – angepasst.

Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie kurz zusammengefasst:

  • die Förderung wird ab dem 20. April 2022 ausschließlich in den Kreditvarianten 261/263 angeboten. Die Beantragung der Förderung ohne gleichzeitig einen KfW-Kredit in Anspruch zu nehmen, ist nicht mehr möglich.
  • die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 wird nicht mehr angeboten.
  • gefördert werden die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufen 40 Erneuerbare Energien (EE), 40 Nachhaltigkeit (NH) und bei Wohngebäuden zusätzlich die Effizienzhaus-Stufe 40 Plus.
  • für Neubauvorhaben stehen begrenzte Haushaltsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung.

Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt für:

  • EH/EG 40 EE: 10 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit
  • EH/EG 40 NH: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
  • EH 40 Plus: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit

Weitere Informationen finden Sie hier.