Mit dem Bundesverband Haus der Handwerker e.V. bauen Sie Ihr Traumhaus zum Festpreis – und das ohne Bauträgerrisiko. Aber was passiert eigentlich zwischen Vertragsunterzeichnung und Baubeginn?

Im ersten Teil der „Vor Baubeginn“-Reihe haben wir uns angeschaut, wie der Architekt vom Bundesverband Haus der Handwerker e.V. Ihr Traumhaus plant, das Grundstück vermessen und Ihre Baugenehmigung erstellt und beim zuständigen Bau- und Planungsamt eingereicht wird – aber wie geht es dann weiter?

Bodengrundgutachten sorgt für Planungssicherheit

Um Ihr Neubauprojekt von Anfang an auf ein – im wörtlichen und übertragenen Sinn – solides Fundament zu stellen, gehört ein Bodengrundgutachten beim Bundesverband Haus der Handwerker e.V. zum Standardleistungsumfang. Noch vor Beginn der Werkplanung fertigt ein Sachverständigenbüro von Ihrem Grundstück ein Bodengrundgutachten an. Dessen Erkenntnisse fließen dann in Ihre weitere Projektplanung ein.

Wichtig ist das deshalb, weil weder Sie als Bauherr noch wir oder unsere Mitgliedsfirmen wissen, was sich unter der Geländeroberfläche befindet und wie das Erdreich beschaffen ist. Das sind allerdings wichtige Informationen, um eine solide Planung und eine realistische Kalkulation der Kosten sicherzustellen.

Beim Bundesverband Haus der Handwerker e.V. führen wir das Bodengrundgutachten sowohl bei Häusern mit Keller als auch bei Gebäuden auf Bodenplatte durch. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Sie als Bauherr maximale Planungssicherheit haben – insbesondere hinsichtlich des Abdichtungskonzepts für den Keller.

Der Energienachweis

In den vergangenen Jahren wurden die energetischen Anforderungen an Neubauten enorm an den bewussten Umgang mit den immer knapper werdenden Energieressourcen angepasst. Der Energiebedarfsausweis bescheinigt Ihnen in diesem Zusammenhang die energetische Qualität Ihres Eigenheims und ist bei Neubauten Pflicht.

Der Energiebedarfsausweis wird im Rahmen der Statik (falls erforderlich auch früher) erstellt, damit Sie – wie in allen Bereichen – von Anfang an volle Planungs- und Kostensicherheit haben. Dafür wird in einem aufwendigen Berechnungsverfahren der theoretische Energiebedarf Ihres Gebäudes ermittelt. Faktoren wie der Wandbaustoff, die geplante Heizungsanlage (Gas, Wärmepumpe, etc.), der Fenstertyp sowie das Vorhandensein einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder einer Photovoltaikanlage spielen hierbei eine Rolle. Ebenso die Gebäudeform und die Fensterflächen.

Die auf diese Weise erfassten Daten sind unabhängig von Ihrem individuellen Heizverhalten und ermöglichen einen objektiven Vergleich mit anderen Gebäuden.

Werkplanung und Statik

Die Werkplanung baut auf der vorausgehenden Baugesuchsplanung auf. Sie wird durch ein Planungsbüro des Bundesverbands Haus der Handwerker e.V. durchgeführt.

Vereinfacht gesagt, ist die Werkplanung eine detailliertere und kleinteiligere Version der Baugesuchsplanung. Sie dient als Grundlage für die spätere Bauausführung. Details wie Ausbau, Dachkonstruktion, Einbaumöglichkeiten für Heiz- und Lüftungssysteme sowie die Sanitärinstallation werden darin festgelegt. Zudem werden bauphysikalische und -technische Anforderungen berücksichtigt. Im Rahmen der Werkplanung haben Sie als Bauherr die Möglichkeit, noch kleinere Anpassungen bei den Fenstern oder Innenwänden vorzunehmen. Eine Änderung der Außenmaße des Gebäudes oder beispielsweise der Dachform ist zu diesem Zeitpunkt nur noch mit viel Aufwand möglich, da dazu zunächst eine aktualisierte Version der Genehmigungsplanung beim Bauamt eingereicht (und genehmigt) werden muss.

Sobald alle Wände und Fenster „sitzen“ wird die Statik erstellt: Ein Statiker fertigt als Mitglied im Bundesverband Haus der Handwerker e. V. die Statik zu Ihrem Haus an. Der Statik kommt beim Bau eines Gebäudes eine entscheidende Rolle zu. Sie dient dazu, die dauerhafte Standfestigkeit Ihres Eigenheims zu gewährleisten. Der Statiker berechnet dazu sämtliche Bauteile des Hauses und legt Material, Festigkeit und Dimensionierung fest.

Und wie geht es dann weiter?

Im nächsten Schritt folgen die Leistungsanpassung und unsere Orientierungsveranstaltung. Mehr dazu erfahren Sie in Kürze hier bei uns im Blog.