Mit dem Bundesverband Haus der Handwerker e.V. bauen Sie Ihr Traumhaus zum Festpreis – und das ohne Bauträgerrisiko. Aber was passiert eigentlich zwischen Vertragsunterzeichnung und Baubeginn?

Jeder von uns hat schon einmal gesehen, wie ein Haus in der Nachbarschaft langsam entsteht: Es beginnt mit den Erdarbeiten, der Bodenplatte, dem Rohbau – und ein paar Monate später ist das Haus fertig. Doch bevor überhaupt der erste Kubikmeter Erde bewegt werden kann, sind eine Reihe planerischer und behördlicher Vorarbeiten notwendig – darunter das Baugesuch, die Werkplanung sowie die Statik.

Der Bundesverband Haus der Handwerker e.V. unterstützt Bauherren von Anfang an vollumfänglich bei der Planung und Koordination ihres gesamten Bauvorhabens. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihrem Eigenheim. Wie genau die einzelnen Schritte zwischen Vertragsunterzeichnung und Baubeginn aussehen, erklären wir Ihnen in den kommenden Wochen in unserem Blog.

Unsere Architekten planen Ihr Traumhaus

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben sich dazu entschlossen mit dem Bundesverband Haus der Handwerker e.V. zu bauen. Für Sie bedeutet das optimale Baukoordination, Kostenkontrolle und vor allem Sicherheit. Bevor es allerdings losgehen kann, muss Ihr Traumhaus zunächst einmal geplant werden.

Bereits vor Vertragsabschluss haben Sie von einem unserer Mitglieds-Architekten einen ersten Entwurf sowie die Grundrisse Ihres neuen Zuhauses erhalten. Nun gilt es, aus diesem einfachen Entwurf eine detaillierte Entwurfsplanung zu fertigen. In einem ausführlichen Gespräch mit Ihrem Architekten legen Sie die für das Baugesuch relevanten Punkte fest. Dazu zählen unter anderem die Position des Hauses sowie der Garage auf dem Grundstück, die Außenmaße des Gebäudes, die Dachform und -neigung sowie die Grundstücksentwässerung. In einigen Gemeinden ist zudem ein Pflanzplan erforderlich.

Basierend auf diesen Informationen erstellt Ihr Architekt eine Genehmigungsplanung für das Bauamt, die Bestandteil Ihres Baugesuchs ist.

Grundstücksvermessung

Damit Ihr Architekt das Baugesuch für Sie erstellen kann, muss Ihr Grundstück allerdings zunächst noch vermessen und ein amtlicher Lageplan erstellt werden. Die Beauftragung eines Vermessungsbüros obliegt dabei Ihnen als Bauherr und ist Bestandteil der Baunebenkosten.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei Bedarf ein passendes Vermessungsbüro in Ihrer Nähe zu finden. Sprechen Sie dazu einfach Ihren Verkaufsberater an.

Vermessung - Grundstück - Lageplan

Baugesuch und Baugenehmigung

Nachdem Ihrem Architekten alle notwendigen Unterlagen vom Vermessungsbüro vorliegen und Sie die Entwurfsplanung freigegeben haben, erhalten Sie die für den Bauantrag notwendigen Baugesuchsmappen, die Sie unterschrieben bei Ihrem örtlichen Bauamt einreichen müssen.

Im Anschluss erhalten Sie vom zuständigen Bauamt eine schriftliche Eingangsbestätigung. Dieser entnehmen Sie auch das Aktenzeichen, unter dem Ihr Bauvorhaben geführt wird. Detaillierte Informationen zum Verfahren und Ablauf finden Sie auf den Service-Portalen der Bundesländer.

„Wie lange dauert es, bis wir unsere Baugenehmigung erhalten?“ – diese uns wohl mit am häufigsten gestellte Frage lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Je nach Bundesland und Gemeinde können die Bearbeitungszeiten stark schwanken. Das Land Baden-Württemberg schreibt dazu beispielsweise:

Bearbeitungsdauer: Die Dauer des Verfahrens hängt ab von Ihrem Einzelfall und vor allem davon, welche Stellen beteiligt werden müssen. In der Regel dauert das Verfahren zwischen einem Monat und vier Monaten.

Bauantrag - Baugesuch - Baugenehmigung

Und wie geht es dann weiter?

Im nächsten Schritt stehen das Baugrundgutachten, die Werkplanung sowie die Statik an. Mehr dazu erfahren Sie in Kürze hier bei uns im Blog.