Mit dem Bundesverband Haus der Handwerker e.V. bauen Sie Ihr Traumhaus zum Festpreis – und das ohne Bauträgerrisiko. Aber was passiert eigentlich zwischen Vertragsunterzeichnung und Baubeginn?
Inzwischen hat ein Architekt aus dem Bundesverband Haus der Handwerker e.V. Ihr Traumhaus geplant, das Grundstück wurde vermessen und die Baugenehmigung ist da. Auch Bodengrundgutachten, Energienachweis, Werkplanung und Statik sind fertiggestellt.
Im nächsten Schritt wird die Werkplanung durch ein neutrales Ingenieur- und Bausachverständigenbüro ein weiteres Mal kontrolliert. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die Planung höchsten Güte- und Qualitätsstandards genügt. Sollten sich bei der Prüfung Korrekturen oder Änderungen ergeben, werden diese von Ihrem Architekten in die Werkplanung eingearbeitet. Im Anschluss erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen die Prüfung durch das neutrale Ingenieur- und Bausachverständigenbüro bescheinigt.
Die Leistungsanpassung
Als Bauherren erhalten Sie von uns gleich zu Beginn ein Festpreisangebot für Ihr Traumhaus, das auf Basis der Pläne Ihres Architekten und Ihrer Sonderwünsche kalkuliert wurde. In der abschließenden Leistungsanpassung (nach Ende der Planungsphase) überprüfen wir dann, an welchen Stellen sich Änderungen ergeben haben und passen das Angebot dementsprechend für Sie an. Das sorgt für maximale Kostentransparenz und Sicherheit.
Wie kommt es zu den Änderungen? In manchen Fällen führen Vorgaben des Bauamts, der Statik oder des Ingenieur- und Bausachverständigenbüros zu Anpassungen in der Planung. So kann es passieren, dass laut Bodengrundgutachten bei einem Haus mit Keller ein ganz bestimmtes Abdichtungskonzept oder eine „Weiße Wanne“ notwendig sind. Auf die etwaigen Mehrkosten, die insbesondere durch eine „Weiße Wanne“ entstehen, werden Sie von unseren Beratern – im Rahmen der Informationen über die Baunebenkosten – allerdings bereits vorab hingewiesen, so dass Sie hier keine Überraschungen erleben.
Weiterhin nehmen viele Bauherren während der Planung selbst Änderungen vor: mehr oder weniger Fenster, veränderte Deckenhöhen, Faltwerktreppe statt Standard, Raffstore statt Rollladen, Wärmepumpe statt konventionelle Energieerzeuger. Nicht zuletzt fliesen in die Leistungsanpassung auf Wunsch des Bauherren aber auch bestimmte Anpassungen ein, die sich im Rahmen der Bemusterung ergeben haben.
Und wie geht es dann weiter?
Im nächsten Schritt folgt die Vergabe Ihrer Bauleistungen und Sie lernen Ihren Bauleiter kennen. Mehr dazu erfahren Sie in Kürze bei uns im Blog.